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  • 7020 Feuerwerkskörper mit 120 kg Gewicht beschlagnahmt

verfasst 07.12.2011 von Redaktion [Gr] | kurze URL: /t1608 | Kommentar schreiben

Die in diesem Jahr bislang größte, durch die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, beschlagnahmte Menge verbotener Feuerwerkskörper ist am Freitagabend dem 05.12.2011 beschlagnahmt worden. Im Rahmen ihrer Fahndungskontrollen hielten die Bundespolizisten in Bad Muskau einen Pkw an. In dessen Fahrgastraum fanden sie einen, im Kofferraum weitere fünf Kartons voll mit pyrotechnischen Artikeln, auf denen ausschließlich das Prüfsiegel der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM) fehlte. Insgesamt zählten die Beamten 7020 Stück der in Deutschland verbotenen Knaller - dies entspricht in etwa einem Gewicht von 120 kg (brutto). Die fünf Fahrzeuginsassen im Alter von 19, 20, 21 sowie 27 Jahren gaben an, sie hätten die Ware soeben in der polnischen Nachbarrepublik gekauft. Gegen die Männer aus dem Raum Halle wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Abermals weist die Bundespolizei in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin:

"Innerhalb des Geltungsbereiches des Sprengstoffgesetzes dürfen nur Feuerwerkskörper eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gem. §§ 5, 45 Sprengstoffgesetz geprüft, einer Klasse zugeordnet und zugelassen wurden. Zu erkennen sind diese pyrotechnischen Artikel an den Zulassungszeichen (BAM - PT 1 oder BAM - P II) und Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache."

In der Republik Polen angebotene Pyrotechnik entspricht in der Regel nicht diesen in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Richtlinien!

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