ALG II-Empfänger - Hartz IV, die Wohnungssuche und was die ARGE zahlt

verfasst 30.11.2010 von Redaktion [Gr] | kurze URL: /t1225 | 16 Kommentare

ALG II-Empfänger - Hartz IV, die Wohnungssuche und was die ARGE zahlt

Wer als ALG II-Empfänger umziehen muss wird bei der Wohnungssuche mächtig auf die Geduldsprobe gestellt. Abgesehen von der Tatsache, dass einige private Vermieter generell an ALG II-Empfänger keine Wohnung anbieten, ist die Wohnungssuche in Görlitz ein Kraftakt. Die Kosten für Unterkunft und Heizung, welche von der ARGE übernommen werden, decken sich derzeit leider nicht mit der Realität. [Gr] hat sich auf den Wohnungsmarkt in Görlitz mal umgeschaut und mit dem aktuellen Mietspiegel von 01.04.2009 verglichen.

Nach Recherchen bei Görlitzer Wohnungsmakler und Immobilienverwaltungen sind 1- oder 2-Raum Wohnungen in Görlitz generell teurer als z.B. eine 4-Raum Wohnung. Während eine 4-Zimmer Wohnung für einen Quadratmeterpreis von durchschnittlich 3,80 EUR zu haben ist, bekommt man keine 1- oder 2-Zimmer Wohnung unter 4 EUR. Bei 1- bis 2-Zimmer Wohnungen liegt der Durchschnitt bei 4,20 EUR. Und auch bei der Wohnungsgenossenschaft Görlitz kostet eine 1- bis 2-Raum-Wohnung in Rauschwalde oder Weinhübel zwischen 4,40 €/m² bis 5 €/m². Die billigsten Wohnungen sind hierbei in Königshufen zu finden. Hier werden z.B. 1- bis 2-Raum Wohnungen mit 3,50 €/m² angeboten. Und bei Alexander-Bolze-Hof 9 in Görlitz werden sogar Wohnungen für 0,99€ /m² angeboten - allerdings im 5. Stock. Ob hier auch die Wohnqualität stimmt bleibt offen.

ALG II-Empfänger haben hier (fast) keine Chance eine Wohnung zu bekommen, denn die Vorgaben (angemessene Unterkunftskosten) der ARGE setzt ganz andere Maßstäbe. Laut Verwaltungsvorschrift des Landkreises Görlitz zu den Kosten der Unterkunft und Heizung vom 01.04.2009 sehen die angemessenen Unterkunftskosten wie folgt aus:

KdU = Kosten für Unterkunft
Betriebskosten = kalte Betriebskosten

Görlitz:

Personen   Größe    Grundmiete   Betriebskosten   KdU monatlich
           bis m²   €/m²         €/m²             €
1          45       3,82         0,93             213,75
2          60                                     285,00
3          75                                     356,25
4          85                                     403,75
5          95                                     451,25
(für jede weitere Person bis 10m²)



Weißwasser
Personen   Größe    Grundmiete   Betriebskosten   KdU monatlich
           bis m²   €/m²         €/m²             €
1          45       3,91         1,18             229,05
2          60                                     305,40
3          75                                     381,75
4          85                                     432,65
5          95                                     483,55
(für jede weitere Person bis 10m²)



Bad Muskau
Personen   Größe    Grundmiete   Betriebskosten   KdU monatlich
           bis m²   €/m²         €/m²             €
1          45       3,95         1,13             228,60
2          60                                     304,80
3          75                                     381,00
4          85                                     431,80
5          95                                     482,60
(für jede weitere Person bis 10m²)



Niesky
Personen   Größe    Grundmiete   Betriebskosten   KdU monatlich
           bis m²   €/m²         €/m²             €
1          45       3,95         1,20             231,75
2          60                                     309,00
3          75                                     386,25
4          85                                     437,75
5          95                                     489,25
(für jede weitere Person bis 10m²)



übrige Städte und Gemeinden im Altkreis NOL
Personen   Größe    Grundmiete   Betriebskosten   KdU monatlich
           bis m²   €/m²         €/m²             €
1          45       3,69         1,00             211,05
2          60                                     281,40
3          75                                     351,75
4          85                                     398,65
5          95                                     445,55
(für jede weitere Person bis 10m²)



Löbau und Zittau
Personen   Größe    Grundmiete   Betriebskosten   KdU monatlich
           bis m²   €/m²         €/m²             €
1          45       4,05         0,98             226,35
2          60                                     301,80
3          75                                     377,25
4          85                                     427,55
5          95                                     477,85
(für jede weitere Person bis 10m²)



übrige Städte und Gemeinden im Altkreis Löbau-Zittau
Personen   Größe    Grundmiete   Betriebskosten   KdU monatlich
           bis m²   €/m²         €/m²             €
1          45       3,86         0,98             217,80
2          60                                     290,40
3          75                                     363,00
4          85                                     411,40
5          95                                     459,80
(für jede weitere Person bis 10m²)



Überschreiten die Kosten der Unterkunft die oben genannten Grenzen, dann wird im Einzelfall geprüft, ob die die Kosten angemessen sind. Angemessenheit wird hierbei wie folgt definiert:

Die angemessenen Unterkunftskosten entsprechen dem Produkt aus dem angemessenen
Mietzins pro Quadratmeter und einer für den oder die Hilfesuchenden abstrakt
angemessenen Wohnungsgröße. Hinzu kommen angemessene kalte Betriebskosten.


Hierzu teilte die stellv. Geschäftsführerin Angela Rabin vom Dienstleistungszentrum für Arbeit Görlitz mit:
Bei der Prüfung der Angemessenheit von Wohnraum für ALG II-Empfänger wird immer im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Verhältnisse und des vorhandenen Wohnungsmarktes zu entscheiden sein.


Fazit

ALG II-Empfänger müssen vermutlich alle nach Königshufen ziehen, da in der Innenstadt oder in den restlichen Stadtteilen keine Wohnung unter 4 €/m² zu finden ist. Ob das die Innenstadt belebt ist fraglich. Es sei denn, ALG II-Empfänger ziehen in „Bruchbuden” zum selber ausbauen.

bisherige Kommentare

Die Kommentare spiegeln die Meinung der Leser wieder und stellen nicht unbedingt die Haltung der Redaktion dar.
1
25.01.2011
Der Seher meint dazu:
In der Innenstadt gibt es schon Wohnraum für Hartz-IV-Empfänger, aber die Wohungen die sich Hartz-IV-Empfänger leisten können, sehen teilweise schlimm aus oder man muss alles selber renovieren. Ja und beim selber renovieren fangen die Probleme an, denn als Hartz-IV-Empfänger hat man nur begrenzt finanzielle Mittel.

2
18.02.2011
Unbekannt meint dazu:
Es wird so knapp berechnet, dass HartzIV-Empfänger dieses Unrecht, Menschen 3. Klassebehandlung auch irgendwann nicht mehr ertagen. Wie Sarazin sagte, Deutschland schafft sich ab. Aber die ganze Welt, samt ihrer "unwissenden", sich als "verantwortungsvoll" handelnden Regierungen liegt im argen. Ich glaube und hoffe, dass jeder vor dem Höchsten Rechenschaft ablegen muss und auch seine Konsequenzen tragen wird. Bin heilfroh aus HatzIV raus zu sein. Die Bevölkerung tut mir sehr leid.

3
18.02.2011
unbekannt meint dazu:
So könnte man auch sagen zum Beispiel: 1Brot 1,04€, 1Brötchen 0,05€, 1Straßenbahnticket 0,020€.... Daraus könnte man ja lt. ARGE und der HartzIV Berechnungsgrundlagen einen völlig der bestehenden Grundlagen entbehrenden Speiseversorgungsplan von HartzIV-Empfägern aufstellen mit dem Vermerk:"Was anderes gibts nicht. Sollen doch die Betreffenden sehen,wo sie das zu diesem Preis zu kaufen bekommen. So verhält sich das mit den Berechnungsregeln der Wohnungen für HartzIV Empfänger. Solche Mietpreisangebote gibts fast nie wie am 30.11.2010 verfassten o.g. Artikel. Wahrscheinlich sollen alle Armen in runtergekommene Wohneinheiten (Gettos), von den Wohlhabenderen weit weg, bzw. in Städte ziehen, die eventuell solche Angebote haben. Also für mich ist diese Berechnungsgrundlage eine glatte,die Armen verachtende Lüge.

4
14.03.2011
warlord meint dazu:
Die Einzelfallprüfung ist der Punkt: Die Behörde muss nachweisen, dass Hartz-IV-gerechter Wohnraum tatsächlich zur Verfügung steht. Anderenfalls ist "Zahlemann und Söhne" angesagt. Den "Einzelfall" kann man auch von einem Anwalt nachprüfen lassen. Für Hartz-IV-Empfänger gibt es Beratungshilfe. Man zahlt allerdings einen EIgenanteil von 10,00 €.

5
11.07.2011
Unbekannt meint dazu:
Die Behörde muss wirklich nachweisen, dass gerechter Wohnraum vvorhanden ist? Bitte, bitte wo steht die gesetzliche Grundlage § dazu? Finde es nirgends...........

6
21.07.2011
Robert meint dazu:
Das dies nicht ganz fair ist mag sein. Aber eines darf man NIEMALS vergessen, Deutschland ist das einzigste Land der Welt wo wir fürs nicht Arbeiten gehen bezahlt werden....

7
21.07.2011
Unbekannt meint dazu:
Das ist bedingt richtig. Wenn man die vielen Mütter denkt die ihre Jobs aufgeben mussten, weil es nicht möglich ist eine Kiga vorr 6.00 Uhr und nach 18.00 Uhr zu bekommen. Gibt es in Görlitz glaube einen; der einmal wöcvhentlich länger geöffnet ist. Die sitzen bestimmt nicht alle freiwillig zu Hause. Und das zieht sich bis weit in die Schulzeit so hin. Und dann stellt diese Mütter verständlicherweise auch keiner mehr ein. Wo sollen sie hin mit den Kindern? Nicht alle haben Oma und Opa.
Oder die vielen chronisch Kranken...........sind auch auf Hartz angewiesen; Rente gibts erst bei mehr tot wie lebendig; in Teilzeit gibts kaum Job und jeder Arbeitgeber stellt lieber gesunde Mitarbeiter ein...........Deutschland müsste einfach mal ein paar grundsätzliche Dinge überdenken. Wer Jahrelang Hartz bezieht ohne das dies nötig wäe: Leistungen streichen; dann würden sich die Faulen schnell nen Job suchen.

8
21.07.2011
Unbekannt meint dazu:
so lange krieg und andere sachen bezahlt werden finde ich es als unangmessen über so eine unverschämmtheit von diesen politikern noch zu diskotieren (merkel und konsorten)
alle in einen sack und ab in die tiefen des ocean

9
23.07.2011
Unbekannt meint dazu:
ich gehe arbeiten. fahre jeden tag 100 kilometer auf arbeit und zurück. verdiene das gleiche oder sogar weniger als die "armen" hartz4 empfänger!!bekommen allerdings niergendwo zuschüße!!

10
23.07.2011
Unbekannt meint dazu:
deshalb ja: umdenken ganz oben

11
24.07.2011
Unbekannt meint dazu:
@ Beitrag 9
Zitat:...ich gehe arbeiten. fahre jeden tag 100 kilometer auf arbeit und zurück. verdiene das gleiche oder sogar weniger als die "armen" hartz4 empfänger!!bekommen allerdings niergendwo zuschüße!! ...

Selber Schuld, wenn man sich als Arbeitsskalve für einen Hungerlohn ausbeuten läßt. Der Witz ist immer wieder, dass sich Leute, die für einen Verarschungslohn auf Arbeit rennen, sich darüber beschweren, dass ALG 2 Empfänger das Gleiche Geld erhalten. Schon mal darüber nachgedacht, dass Ihr Verdienst auf Sozialhilfeniveau liegt und nicht ALG2 auf normalem Vierdienstniveau?

12
28.07.2011
Unbekannt meint dazu:
Kompetente Hilfe zur Selbsthilfe findet man z.B. in Löbau beim Arbeitslosenkreisverband, Innere Bautzener Str.1, Tel. 03585 861520

13
18.09.2012
Unbekannt meint dazu:
also ich wollte nach deutschland zurück kehren eben görlitz aber leider will uns schienbar keiner haben auch wenn wir deutsche sind. wo anfangen wieviel darf ich und und und aber keine auskunft da ich nicht in deutschland lebe. naja was das denn???

14
07.02.2013
Unbekannt meint dazu:
An den zu niedrigen KdU hat sich bis heute nichts getan und der Einzelfall ist den Ämtern egal - man muß doch Alter der Person, gesundh. Befindlichkeit und das Umfeld oder Gewohnheitsrecht berücksichtigen, damit es menschlich zugeht bei deren Entscheidungen und nicht wiederholte Umzüge heraufbeschworen werden - was evtl. auch finanziell auf die ARGE zurückfällt.

15
07.02.2013
Unbekannt meint dazu:
KdU sind unrealistisch, wenn man einen vernünftigen Wohnraum mieten will und die Preise stiegen seit 1989 stetig durch Modernisierung, Umlagen bzw.
Viele preiswertere Blöcke wurden abgerissen, so dass sich bei Befolgen des Umzugswillens der Jobcenter mehrfach ein Umzug notwendig gemacht hätte.
Plattenbauten sind doch kein Luxuswohnen,weshalb kann man also den Menschen nicht mal die Sorge um einen sicheren Wohnraum nehmen!!!

16
06.03.2013
Le Dagmar meint dazu:
Ich möchte nur mal wießen wie lange ich noch in meiner 3 Raum Wohnung mit 5 Personen Wohnen soll . Frau Le

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