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verfasst 23.10.2010 von Redaktion [Gr] | kurze URL: /t1190 | Kommentar schreiben

Ab November neuer Personalausweis

Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Der neue Personalausweis hat die gleichen Abmessungen, die bereits von vielen anderen Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs bekannt sind.

Neben seiner hoheitlichen Funktion als Sichtausweis verfügt er über drei neue Funktionen. Im biometrischen Teil werden das Lichtbild und – auf Wunsch des antragstellenden Bürgers – zwei Fingerabdrücke gespeichert. Darüber hinaus enthält der Ausweis einen elektronischen Identitätsnachweis, der ebenso auf Wunsch deaktiviert werden kann. Schließlich kann der Ausweis auch als Signaturkarte genutzt werden.

Hoheitliche Funktion

Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland dient die hoheitliche Funktion zur Identitätsfeststellung. Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Freiwillig ist die Speicherung von zwei Fingerabdrücken - ähnlich wie beim Pass.

Elektronischer Identitätsnachweis

Mit dem elektronischen Identitätsnachweis (eID- Funktion) können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E- Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Diensteanbietern, also beim Online- Shopping, Online- Banking oder beim Online- Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.

Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Schutz der persönlichen Daten gelegt. Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber behält ebenso die volle Kontrolle darüber, welche Daten an den Anbieter übermittelt werden.

Elektronische Signatur

Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei und sicher auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.

Zur Beantragung des neuen Personalausweises wird dann ein biometrisches Passbild benötigt. Ebenfalls müssen bei der Beantragung, so wie bereits jetzt, die standesamtlichen Urkunden (Geburtsurkunde und falls vorhanden Eheurkunde oder den Nachweis über Namensänderungen) vorgelegt werden.

Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen können sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.

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