Das Hilfsprogramm von Ministerpräsident Tillich stößt auf Widerspruch. Er wollte den Betroffenen bis zur Schadensregelung ein zinsgünstiges Darlehen ermöglichen. Bürger die fast alles verloren haben, sollen nun auch noch einen Kredit aufnehmen. Unverständnis und Empörung macht sich breit. Neue Kredit-Verträge auf Kosten von Flutopfer? Die Betroffenen brauchen eine finanzielle Soforthilfe die sich nicht zurückzahlen müssen. Unverständnis auch über die Angebote von der Hilfsorganisation Adra, die 100 Gebäudetrockner zur Ausleihe bereitstellt, aber dafür 30 Euro für 2 bis 3 Monate haben möchte.false Ob das wirkliche Hilfe ist, darüber soll sich jeder seine Meinung bilden.
Und so sehen die Hilfen aus:
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11.08.2010
[Mirko Schultze] meint dazu:
Auzug aus meiner Pressemitteilung zum Thema:
Die von der Flut betroffenen Menschen brauchen genau wie die Städte und Gemeinden jetzt eine Hilfe, die wirklich greift, und nicht ein Programm zur Neuverschuldung. Das Angebot der Staatsregierung, jetzt zinsgünstige Kredite zur Verfügung zu stellen ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen.
Menschen, die alles verloren haben, sollen sich verschulden, um die Tilgung aus Versicherungen zu bezahlen, die sie nicht haben. Wenn der Ministerpräsident die Situation der Menschen kennen würde, oder auch nur mit ihnen gesprochen hätte, wüsste er, dass die Versicherungsgesellschaften eine Hochwasserversicherung an Flüssen entweder ablehnen oder dafür unbezahlbare Monatsraten fordern.
Wie sollen Rentner, Hartz IV Empfänger oder Bezieher von geringen Löhnen innerhalb von 18 Monaten Geld zurückzahlen, wenn sie mit ihrem Einkommen gerade einmal mit knapper Not vom ersten bis zum letzten Tag des Monats kommen. Ich fordere eine Fluthilfe, die als Direkthilfe und solidarisch ausgezahlt wird.
Hier finden sie die vollständige Mitteilung
http://www.mirko-schultze.de/%E2%80%9Efluthilfe%E2%80%9C-der-landesregierung-ist-unsozial-und-gefahrdet-die-handlungsfahigkeit-der-kommunen/493
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12.08.2010
[Hermann Schwiebert] meint dazu:
Grundsätzlich bin ich dafür, dass sich zunächst jeder selbst versichern sollte. Manchmal ist es schwierig, einen Elementarschutz zu bekommen, aber es gibt dennoch Versicherungen, die auch Elementarschäden versichern. Kostet in der Regel jährlich etwa 100 EUR zusätzlich. Unter Umständen muss man dazu den Versicherer wechseln, wenn der vorhandene Versicherer keine Elementarschäden versichern will. Auch an der Uferstraße gibt es Geschädigte, die mit einer Elementarschadensversicherung vorgesorgt haben.
Wenn ich ein Haus habe, sollte ich soviel Eigenverantwortung haben, dieses Haus auch zu versichern. Und wenn es in einem Gefahrenbereich steht, dann ist die Prämie natürlich höher, dennoch sollte ich es versichern! Wenn das Geld dazu nicht ausreicht, wäre es sinnvoll,ich würde mich von meinem Objekt trennen. Ich glaube, es gibt nicht viel Harz IV-Empfänger mit Grundvermögen!
Es ist immer einfach, nach der Allgemeinheit zu rufen und um Unterstützung zu fordern. Der eine versichert ausreichend und paßt auf sein Vermögen selbst auf. Der andere spart die Versicherungsprämien, geht also fahrlässig mit seinem Vermögen um, dann soll die Gesellschaft es richten? Nein, so geht es nicht. Ich finde es gut, dass - meinetwegen auch zinslose - Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Diese können auch längere Laufzeiten haben - gegen Grundbuchabsicherung - aber bitte nicht geschenkt.
Ich weiß, das Herr Schultze meine Meinung nicht teilt, aber so ist das eben. Es kann nicht alles auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.
Abschließend betone ich, dass mir dennoch bewusst ist, dass die Flut für die Betroffenen eine große Katastrophe ist.
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12.08.2010
[Hermann Schwiebert] meint dazu:
hier noch ein Nachtrag:
Die Bedingungen für die bei Herrn Schultze unter Punkt 2 erwähnten Förderprogramme kann man hier nachlesen:
http://www.sab.sachsen.de
Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest 1,50 % nominal. Ich denke, das ist ein sehr gutes Angebot.
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12.08.2010
Redaktion [Gr] meint dazu:
Bei dem SAB-Link geht es um Tornadoschäden zu einen völlig anderen Datum und betroffene Gemeinden. Welcher Bezug steht nun zum Hochwasser?
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12.08.2010
[Mirko Schultze] meint dazu:
Sehr geehrter Herr Swiebert,
das ich ihre Meinung nicht teile würde ich so nicht sagen. Wer Hilfe zurückzahlen kann soll dies auch tun, es sollte nur keine Bedingung für Hilfe sein. Zu ihrer Aussage
Ich glaube, es gibt nicht viel Harz IV-Empfänger mit Grundvermögen!
dies mag vielleicht auf der Uferstraße stimmen, in den betroffenen Ortsteilen und Dörfern sieht dies schon anders aus. Von betroffenen Mietern gehen sie ja in ihren Überlegungen nicht aus.
zu ihrem Kommentar
Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest 1,50 % nominal. Ich denke, das ist ein sehr gutes Angebot.
dieses Angebot gilt, nach heutiger Lage, nicht für die Flutopfer in Ostsachsen, aber danke für den Hinweis, dies bedeutet, der Innenminister hat mit seinem Verweis auf die guten Erfahrungen bei der Behebung der Tornadoschäden, wissentlich verschwiegen, das es hier eine deutlich längere Laufzeit gibt.
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12.08.2010
[Mirko Schultze] meint dazu:
Herr Schwiebert,
entschuldigen sie bitte den Fehler bei ihrem Namen. Es tut mir leid.
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12.08.2010
[Hermann Schwiebert] meint dazu:
es soll für die Flutopfer eine ähnliche Hilfe geben:
Das Kabinett hat heute ein Sofortprogramm für Hochwasseropfer beschlossen. Die Hilfen basieren wesentlich auf zwei Säulen. Das eine sind Darlehen, das andere sind Förderprogramme...
2. Förderprogramme
Bei der Flut 2002 und beim Tornado hat sich ein Instrument besonders bewährt: Schnell auf die Schadenssituation angepasste Förderprogramme. Erfahrungsgemäß wird der Großteil der Schäden über diese Programme finanziert.
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12.08.2010
[Hermann Schwiebert] meint dazu:
Hallo Herr Schultze,
Von betroffenen Mietern gehen sie ja in ihren Überlegungen nicht aus.
Mieter haben es doch einfacher, die schließen eine Hausratsversicherung ab. Das können die Eigentümer auch. Probleme entstehen bei Gebäudeschäden. Eine Elementarversicherung bieten nicht alle Versicherungen an. Aber einige eben doch.
Ich wiederhole, erst mal selbst bitte versichern. Und zur Grundausstattung eines jeden sollte eine Hausratsversicherung - neben einer Haftpflichtversicherung - gehören. Leider sind viele Bürger zu leichtsinnig und versichern sich gegen gar nicht. Das kann dann aber nicht der Allgemeinheit angelastet werden.
Liebe Grüße
Hermann Schwiebert
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13.08.2010
Tante Inge meint dazu:
Sehr geehrter Herr Schwiebert
Dieser Satz:
Ich glaube, es gibt nicht viel Harz IV-Empfänger mit Grundvermögen!
würde nach Ihrer Auffassung bedeuten, dass alle HartzIV- Empfänger vorher nie gearbeitet haben und nie die Möglichkeit gehabt hätten, sich Wohneigentum zu schaffen.
Erliegen Sie etwa auch der sogenannten "freien" Presse, die nichts besseres zu tun hat, als 7 Mio. Menschen als rauchende, saufende und Kindermisshandelnde Assoziale abzustempeln, die weder jemals gearbeitet haben, noch jemals arbeiten wollen?
Aber nicht nur HartzIV- Empfänger sind betroffen. Was ist mit den Rentnern?
Sie schreiben:
Wenn ich ein Haus habe, sollte ich soviel Eigenverantwortung haben, dieses Haus auch zu versichern. Und wenn es in einem Gefahrenbereich steht, dann ist die Prämie natürlich höher, dennoch sollte ich es versichern!
Mit der Eigenverantwortung gebe ich Ihnen Recht, allerdings muss man auch die finanziellen Mittel dazu haben. Ein HartzIV- Empfänger und auch viele Rentner mit einer geringen Rente, sind froh das sie es schaffen, mit den paar Euro über den Monat zu kommen. Da bleibt kein einzigster Cent für eine Versicherung. Da scheinen Ihre Vorstellungen, wie die Menschen von dem Regelsatz ihr Leben beschreiten müssen, völlig an der Realität vorbei zu gehen.
Nachdem wir eine Solidargemeinschaft sind und unser Staat auch an andere Staaten Geld verschenken kann, ist es nur Recht und billig, dass die eigene Bevölkerung unterstützt wird.
Ich bin ja schon froh, dass heute die Arbeitsverhinderungsministerin beschlossen hat, dass Spenden an HatzIV- Empfänger nicht von den Leistungen abgezogen werden.
Alles andere wäre ja auch der Hohn gewesen.
Vielleicht sollten Sie sich eingehender mit diesem unsäglichen HartzIV Gesetzen befassen, dann kommen Sie vielleicht auch dazu, diese Aussage zu überdenken:
Wenn das Geld dazu nicht ausreicht, wäre es sinnvoll,ich würde mich von meinem Objekt trennen.
Mit dieser Aussage bestätigen Sie genau diesen Quatsch, den die Regierung macht. Erst mal alles verwerten und verbrauchen. Mit dieser Praxis wird Armut produziert.
In einer strukturschwachen Gegend, was die Lausitz leider nun mal ist und Immobilien nicht den Wert erzielen, den sie eigentlich haben, würde das bedeuten, dass ein HartzIV- Empfänger, oder Rentner den Erlös von der Imobilie aufbrauchen muss, was ansich in Ordnung wäre. Aber was kommt danach, wenn das Geld aufgebraucht ist?
Wenn denn ein Rentner, oder HartzIV- Empfänger tatsächlich einen zinsgünstigen Kredit bekommen würde, was ich nicht glaube, wie sollen denn diese Menschen diese Kredite in diesem Zeitrahmen zurück bezahlen können?
Nach Ihrer Meinung auch noch Kredite, mit einer Grundbuchabsicherung. Natürlich, damit sich die Banken dann die Immobilie locker unter den Nagel reißen können, wenn die Ratenzahlungen nicht mehr bedient werden können?
Bei so einer Katastrophe, wie bei diesem Hochwasser, ist der Staat in der Pflicht, den Betroffenen unproblematisch zu helfen. Die Hilfe kann aber nicht so aussehen, dass sich die Betroffenen auch noch verschulden sollen.
Herzliche Grüße aus Stuttgart
Tante Inge
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13.08.2010
[Hermann Schwiebert] meint dazu:
Sehr geehrter Herr Schultze,
ich habe mir über unsere Diskussion noch Gedanken gemacht. Ich verstehe, dass es Eigentümer gibt, die nicht in der Lage sind, neben den bestehenden Hauskrediten einen weiteren Kredit zu bedienen. So würde ohne finanzielle Hilfe nur der Verkauf der Immobilie zu einem nicht gebotenen Zeitpunkt bleiben.
Andererseits dürfen die in Frage kommenden Eigentümer nicht besser gestellt werden als diejenigen, die sich finanziell aus Rücklagen oder ähnliches selbst helfen können bzw. jahrelang in eine Elementarversicherung hohe Beiträge eingezahlt haben.
Evtl. ergibt sich für die zu sanierende Immobilie ja auch ein Wertzuwachs, der nicht durch Eigengeld zustandegekommen ist.
Wie kommt man aus diesem Dilemma heraus.
Mein Vorschlag wäre folgender:
Es wird geholfen durch ein
zur Zeit nicht rückzahlbares
Darlehen. In Darlehenshöhe wird aber zugunsten der Stadt Görlitz das Grundstück mit einem Sanierungsvermerk belastet. Die vorrangigen Gläubiger müssen dem Sanierungsvermerk den Vorrang geben. So wird folgendes sichergestellt:
1. Die vorrangigen Gläubiger erlangen keinen Vorteil durch die aus Fremdmitteln durchgeführte Sanierung.
2. Bei Verkauf der Immobilie ist aus dem Verkaufserlös zunächst das Darlehen der Stadt Görlitz zurückzuzahlen.
Was halten Sie von dieser Konstellation?
Freundliche Grüße
Hermann Schwiebert
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14.08.2010
[Hermann Schwiebert] meint dazu:
Sehr geehrte Tante Inge,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Gedanken. Überzeugt haben Sie mich nicht. Niemand hat behauptet, dass ein Harz IV-Empfänger nie gearbeitet hat. Ich bin überzeugt, dass der Großteil der Harz IV-Empfänger fleißig war und ist.
Erliegen Sie etwa auch der sogenannten "freien" Presse, die nichts besseres zu tun hat, als 7 Mio. Menschen als rauchende, saufende und Kindermisshandelnde Assoziale abzustempeln, die weder jemals gearbeitet haben, noch jemals arbeiten wollen?
Auf rethorische Diskussionen lasse ich mich grundsätzlich nicht ein.
Mit der Eigenverantwortung gebe ich Ihnen Recht, allerdings muss man auch die finanziellen Mittel dazu haben. Ein HartzIV- Empfänger und auch viele Rentner mit einer geringen Rente, sind froh das sie es schaffen, mit den paar Euro über den Monat zu kommen. Da bleibt kein einzigster Cent für eine Versicherung. Da scheinen Ihre Vorstellungen, wie die Menschen von dem Regelsatz ihr Leben beschreiten müssen, völlig an der Realität vorbei zu gehen.
Wenn ich mir als arbeitender Mensch etwas leisten konnte, war es schön. Wenn ich mir als Rentner etwas nicht mehr leisten kann, muss ich mich davon trennen. Es gibt den "Staat" als anonymen Etwas nicht, der Staat sind wir alle. Wir alle müssen die Transferleistungen erarbeiten. Wo wollen Sie denn eine Grenze ziehen. Unterstützung für den Unterhalt von Grundvermögen ja. Aber Unterstützung für meinen PKW nein? Das Geld auf dem Sparbuch bleibt unangegriffen, aber ansonsten nehme ich gern Unterstützungen an? Natürlich ist der Regelsatz niedrig, aber er reicht eben zum Leben. Natürlich kann man damit keine großen Sprünge machen, soll es auch nicht. Hart IV dient zur Grundabsicherung, mehr aber nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Staat, kein Sozialstaat und schon gar kein sozialistischer Staat. Da bin ich sehr froh drüber. In Deutschland muß niemand verhungern,niemand auf der Straße leben, niemand erfrieren und jeder bekommt gesundheitliche Hilfe. Aber alles darüber hinaus, da muss man selbst für sich sorgen.
In einer strukturschwachen Gegend, was die Lausitz leider nun mal ist und Immobilien nicht den Wert erzielen, den sie eigentlich haben, würde das bedeuten, dass ein HartzIV- Empfänger, oder Rentner den Erlös von der Imobilie aufbrauchen muss, was ansich in Ordnung wäre. Aber was kommt danach, wenn das Geld aufgebraucht ist?
Der Preis einer Immobilie bestimmt auch deren Wert. Der Preis wiederum richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Ist die Nachfrage gering oder nicht vorhanden, fällt auch der Wert einer Immobilie. So einfach ist das eben. Oder so schwierig. Wer heute ein neues Haus in der Lausitz erstellt, weiß worauf er sich einläßt. Er bekommt ein billiges Grundstück, viel billiger als bei Ihnen in Stuttgart. Natürlich kann er dafür später, bei gleichen Herstellungskosten, nicht den Stuttgarter Preis erzielen.
Nach Ihrer Meinung auch noch Kredite, mit einer Grundbuchabsicherung. Natürlich, damit sich die Banken dann die Immobilie locker unter den Nagel reißen können, wenn die Ratenzahlungen nicht mehr bedient werden können?
Eingangs warfen Sie mir vor, ich unterläge der Argumenten der Presse. Sie schreiben sogenannte "freie" Presse. Da möchte ich nicht drauf eingehen. Wir haben Pressefreiheit in Deutschland,abgesichert im Grundgesetz.
Banken
reißen sich nichts unterm Nagel. Kreditnehmer bieten ihren Banken Grundbesitz als Sicherheit an. Kann der Kredit nicht bedient werden, sucht man gemeinsam nach Lösungen. Gibt es keine, versucht man gemeinsam, die Sicherheit zu veräußern. Findet sich kein Käufer, muß versteigert werden. Dazu ist die Sicherheit doch da.
Sie leihen mir € 10.000,00, und ich gebe Ihnen als Pfand einen Goldbarren. Was machen Sie, wenn ich Ihnen Ihr Geld nicht zurückgeben kann? Geben Sie mir trotzdem den Goldbarren zurück? Sicher nicht! Sie verkaufen ihn, um sich schadlos zu halten. Das ist der Sinn einer Sicherheit.
Sehr geehrte Tante Inge,
wären alle der gleichen Meinung, brauchten wir keine Bundestagswahlen.
Unsere Meinungen liegen weit auseinander. Darum brauchen wir Regeln für alle, also einen Bundestag, der diese Regeln verabschiedet, als maßgebende Normen für jedermann.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
freundliche Grüße
Hermann Schwiebert
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16.08.2010
Tante Inge meint dazu:
Sehr geehrter Herr Schwiebert,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es war und ist nicht meine Absicht, Sie von irgend etwas zu überzeugen. Es ist nur manchmal hilfreich sich andere Meinungen anzuhören, bzw. zu lesen, um seine eigene Meinung eventuell zu überdenken.
Wenn ich mir als Rentner etwas nicht mehr leisten kann, muss ich mich davon trennen.
Das ist eine sehr einfache Denkweise.
Wohneigentum ist eine Form der Altersvorsorge. Warum? Weil dann der Rentner von seiner oft spärlichen Rente keine Miete zahlen muss. Wenn dann die Rente für eine Versicherung nicht ausreicht und vielleicht eventuell so ein Katastrophenfall, wie dieses Hochwasser eintreten könnte, ist es besser jeder verkauft vorher seine Immobilie?
Wenn der Katastrophenfall eintritt, hat man alles richtig gemacht, wenn nicht, hat man wenigstens den Immobilienerlös?
Von dem kann man dann wenigstens die Miete bezahlen. Wenn das Geld dann verbraucht ist und später das Altenheim seine monatlichen Zuzahlungen irgendwann möchte und leider die Immobilie, die dann die Angehörigen dafür verwerten hätten können, weg ist, hat man eben Pech gehabt und sinkt eben erst zu diesem Zeitpunkt auf das Sozialhilfeniveau?
Und das alles, weil man sich von der spärlichen Rente keine Versicherung leisten konnte?
Ähnlich verhält es sich bei HartzIV- Empfängern. Bewohnt dieser sein Wohneigentum, spart sich der Steuerzahler momentan die Kosten der Unterkunft (KdU). Bei einer Veräußerung der Immobilie muss der Erlös bis zum Freibetrag aufgebraucht werden.
Ist dieser dann verbraucht, fällt zusätzlich die Miete als Unterstützung an.
Es gibt hierfür eine unzählige Anzahl an Beispielen, die aufzeigen, dass es eben nicht nur darum geht, dass man etwas veräußert, wenn man es sich nicht mehr leisten kann, sondern wo es doch ganz schlicht und einfach um Wirtschaftlichkeit geht. Wirtschaftlichkeit für den Steuerzahler.
Ebensowenig hat bei so einer Katastrophe eine Neiddiskussion ihre Berechtigung, in Form von " ich bin versichert und habe fleißig Beiträge bezahlt, mein Nachbar nicht, aber er bekommt jetzt Hilfe vom Staat und ich nicht".
Es geht bei solchen außergewöhnlichen Umständen in erster Linie darum, dass den Menschen geholfen wird, wieder ein normales Leben zu führen. Und wenn es eben so ist, dass manche nicht in der Lage waren eine Versicherung zu bedienen, dann muss man auch diesen Leuten helfen, ohne das sie sich verschulden, oder noch mehr in finanzielle Bedrängnisse geraten.
Wenn das in einer, sonst von Neid und Missgunst gedrillten Gesellschaft nicht mehr möglich ist, sollte das Wort Solidargemeinschaft aus dem Duden gestrichen werden. Was macht man sonst mit den sozial schwachen Menschen in diesem Katastrophenfall? Sollen die etwa im Schlamm leben, oder steckt sie in Wohnheime, ohne Chance jemals da wieder selbständig heraus zu kommen? Auch diese Leute haben ihre Steuern bezahlt und bezahlen Sie noch.
Natürlich ist der Regelsatz niedrig, aber er reicht eben zum Leben.
Der Regelsatz reicht zum Leben? Dann frage ich mich, warum immer mehr Tafeln wie Pilze aus dem Boden sprießen und sich der Staat darauf ausruht und seine Verpflichtung auf diese ehrenamtlichen Stellen abwälzt.
Der Regelsatz reicht max. für Essen und Trinken, mehr aber auch nicht. Andere Anschaffungen, wie Kleidung, Hygieneartikel, etc., kann man nur tätigen, wenn man an der Nahrung spart.
Ein menschenwürdiges Leben mit HartzIV, wie es im Grundgesetz verankert ist, ist absolut nicht möglich.
Eine Grundabsicherung, wie Sie sie bezeichnen, wäre es, wenn die Menschen nicht zur Tafel gehen müssten, oder sich in Kleiderkammern einkleiden müssten.
Entgegen der Verbreitung der Mainstreammedien, müssen HartzIV- Empfänger von ihrem monatlichen Regelsatz auch die Stromkosten bestreiten. Was dann noch vom Regelsatz übrig bleibt, reicht bei Weitem nicht aus, ein menschenwürdiges Leben zu führen, ganz besonders nicht bei Familien mit Kindern.
Im Übrigen, sollte man mal bedenken, was für eine Augenwischerei bei der Bevölkerung betrieben wird, was die Sozialausgaben betrifft. Hat man schon jemals irgendwo gehört, oder gelesen, wieviel Steuereinnahmen aus diesen Sozialausgaben den Ausgaben entgegen stehen? Wieviel Mio.€ Mehrwertsteuer zurück fließen, wieviel Einkommensteuer bei Mietzahlungen zurück fließen, oder wieviel Energiesteuer der Staat zurück erhält von seinen geleisteten Heizungskosten bei HartzIV? Hier wird der Steuerzahler genauso mit falschen Zahlen versorgt, wie bei der Abwrackprämie, oder hat man irgendwo mal erfahren, wieviel Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dieser Abwrackprämie entgegen stehen?
In Deutschland muß niemand verhungern,niemand auf der Straße leben, niemand erfrieren und jeder bekommt gesundheitliche Hilfe. Aber alles darüber hinaus, da muss man selbst für sich sorgen.
Diese Aussage hatte noch in den 80ziger und 90ziger Jahren seine Berechtigung. Heute allerdings sieht das ganz anders aus. Ich empfehle Ihnen, sich mit Betroffenen auszutauschen, oder sich auf der Seite www.gegen-hartz.de zu informieren. Ganz besonders dabei zu erwähnen ist dieser Artikel
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arge7877104.php, der keinen Einzelfall darstellt.
Auf diesen Seiten erfahren Sie, wie HartzIV- Empfänger mit dieser "Grundsicherung" leben müssen und wie es ihnen dabei geht.
Ich bin mir sicher, Sie werden bemerken, dass Ihr Satz nicht zutreffend ist.
Der Preis einer Immobilie bestimmt auch deren Wert. Der Preis wiederum richtet sich nach Angebot und Nachfrage...
Hierzu haben Sie meine Ausführung nicht verstanden. Es ging mir hierbei nicht um den Wert der Immobilie im Vergleich zu anderen Regionen, sondern es ging eben darum, dass die Immobilie, eben weil es eine strukturschwache Gegend ist, nicht den Erlös bringt damit man sein Leben bis zur Rente davon bestreiten könnte, bzw. dieser Erlös sehr üppig ausfallen würde, um ständig davon zu leben, um nicht irgendwann wieder Sozialleistungen zu benötigen, wenn keine Arbeitsstelle verfügbar ist.
Eingangs warfen Sie mir vor, ich unterläge der Argumenten der Presse.
Falsch, ich habe Ihnen nichts vorgeworfen. Das war lediglich eine Frage. Bei der heutigen Informationspolitik und den Mainstreammedien in unserem Land, gibt es eben Menschen, die sich davon beeinflussen lassen, was ihnen im Fernsehen serviert wird. Oft genug sind mir Menschen begegnet, die sich von diesen Volksverdummungsmedien beeinflussen ließen, anstatt sich anderweitig zu informieren und gewisse Themen zu hinterfragen.
Wir haben Pressefreiheit in Deutschland,abgesichert im Grundgesetz.
Über diesen Satz musste ich dann doch schmunzeln. Dabei bin ich ja schon froh, dass Sie "Grundgesetz" geschrieben haben und nicht so wie viele Politiker und Medien behaupten, Deutschland hätte eine Verfassung.
Abgesehen davon, steht im Grundgesetz so einiges, einiges woran man sich leider nicht hält und ignoriert. Ich könnte Ihnen unzählige Beispiele für diese "Pressefreiheit" nennen, aber das würde hier zu weit führen.
Ich möchte dazu nur ein banales Beispiel nennen, wo wir doch gerade bei den HartzIV- Empfängern waren:
In regelmäßigen Abständen werden im Fernsehen, egal welcher Sender, oder auch Zeitungen, die Arbeitslosenzahlen bekannt gegeben. Derzeit beläuft sich die Zahl um die 3,2 Mio.Arbeitslose. Können Sie mir einen Grund nennen, warum ca. 7 Mio. HartzIV- Empfänger in diesem Zusammenhang keine Arbeitslosen sind?
Was glauben Sie, wie das Volk darauf reagieren würde, wenn es plötzlich heißen würde, wir haben ca. 10 Mio. Arbeitslose? Und glauben Sie wirklich, den Redakteuren von Fernsehen und Zeitung sind diese Zahlen nicht bewusst? Warum wird dann aber nie die Gesamtzahl genannt?
Wird in den Medien auch erwähnt, dass von den angeblich wieder eingestellten Menschen, nur deshalb aus dieser besagten Arbeitslosenstatistik fallen, weil Sie nach einem Jahr in HartzIV gerutscht sind und deshalb aus der geschönten Arbeitslosenstatistik rausgefallen sind?
Was glauben Sie, warum fast 90 Prozent der Journalisten, die einen Internetauftritt betreiben, Ihre Seiten auf ausländischen Servern liegen haben?
Wenn Sie dieses Thema interessiert, dann googlen Sie doch mal. Dabei werden Sie erkennen, dass die Mainstreammedien genauso politisch beeinfusst werden, wie unsere Justiz.
Aber wie schon geschrieben, dass würde hier viel zu weit führen und geht am eigentlichen Thema vorbei.
Banken reißen sich nichts unterm Nagel. Kreditnehmer bieten ihren Banken Grundbesitz als Sicherheit an.
Im Normalfall ist das so, aber bei dieser Hochwasserkatastrophe gibt es eben auch Sonderfälle. Wie schon geschrieben, vorausgesetzt ein Rentner, oder HartzIV- Empfänger würde einen Kredit bekommen, was allerdings völlig utopisch ist, würde die Bank einen Kredit vergeben, mit dem Wissen, diese Person wird über kurz, oder lang diesen Kredit nicht mehr bedienen können. Eine Bank hat ebenso eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. In diesen Fällen würde sie dieser nicht nach kommen. Hierbei kann ich nur davon sprechen, dass sie sich den Immobilienbesitz unter den Nagel reißt. Oft genug haben Banken es bewiesen, dass Ihre Geschäfte diese Ausdrucksweise mehr als verdienen.
Darum brauchen wir Regeln für alle, also einen Bundestag, der diese Regeln verabschiedet, als maßgebende Normen für jedermann.
Das es Regeln braucht, ist richtig. Genauso wie es Menschlichkeit und Solidarität geben muss.
Allerdings werden die Regeln im Bundestag meist von den falschen Leuten gemacht.
Wenn ein Staat in der Lage ist, den Niedriglohnsektor mit 50 Milliarden zu subventionieren, anstatt einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, dann dürfte es eigentlich keine Dikussion über Hochwasserentschädigungen geben.
Im Übrigen widerspreche ich Ihrer Aussage, jeder würde eine Hochwasserversicherung bekommen, wenn er denn auch bereit ist, einen höheren Versicherungsbeitrag zu leisten.
Dem ist nämlich nicht so. In hochwassergefährdeten Gebieten werden Sie keine Versicherung finden, die dieses Risiko versichert. Jeder Versicherungsmakler wird Ihnen mitteilen, dass in diesen Gebieten Hochwaser nicht versicherbar ist.
Keiner der Immobilienbesitzer in Passau, oder Köln z.B., in Wassernähe, hat eine Versicherung, oder würde je eine bekommen.
Jeder Versicherte in der Lausitz, der jetzt noch das Glück hatte eine Versicherung zu haben, wird bei Schadensfall diese Versicherung verlieren. Der jetzige Schaden wird zwar noch beglichen, eine neu Versicherung werden auch sie nirgends mehr bekommen.
Eine staatliche Hilfe in diesem Katastrophenfall, darf an keine Bedingungen gekoppelt sein, wie beispielsweise einen Grundbuchvermerk. Abgesehen vom bürokratischen Aufwand, wer würde den und die Notarkosten zahlen, um bei Ihrem Vorschlag zu bleiben?
Herzliche Grüße
Tante Inge
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30.08.2010
misterx meint dazu:
Hallo Herr Schwiebert,
ich hatte eine Elementarversicherung für unser Haus, jedoch hat uns die Versicherung nach dem ersten Schaden gekündigt, nach unseren Wiederspruch hat die Gesellschaft uns Angeboten die Versicherung bei zu behalten, jedoch wird Sie und so steht es auch in den Vertragsbedingungen das erst wieder gezahlt wird, wenn innerhalb von 10 Jahren keine solsches Ereigniss statt gefunden hat.